Mobile Hundeschule                   Nadine eberhardt

Aktuelles

AGB´s Hundepension


§ 1 Geltungsbereich
Diese Vereinbarungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.


§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt verbleibt.


§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension Nadine Eberhardt eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag oder vorab per Email festgelegt.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich und kann ggf. auch abgelehnt werden.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den
Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden oder es muss eigenes Futter mit gebracht werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.


§ 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundepension Nadine Eberhardt und der Eigentümer/Halter des
Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Nadine Eberhardt gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern Nadine Eberhardt eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Hundepension Nadine Eberhardt bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundepension Nadine
Eberhardt gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension Nadine
Eberhardt dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten vor Ort in BAR entrichtet oder schriftlich oder mündlich verbindlich zusagt.


§ 5 Leistungen
(1) Die Hundepension Nadine Eberhardt ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Nadine Eberhardt zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension Nadine Eberhardt an Dritte oder bei frühzeitiger Abholung.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer NICHT mit ein. Laut §19 UstG muss keine Umsatzsteuer erhoben werden.
(3) Die Preise können von der Hundepension Nadine Eberhardt ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundepension Nadine Eberhardt oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Nadine Eberhardt dem zustimmt.
(4) Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund mindestens 6 Stunden alleine bleiben kann. Sollte dies vor Ort nicht der Fall sein, so obliegt es der Hundepension vom Vertrag zurück zu treten. In jenem Fall, wird der Besitzer kontaktiert um das weitere Vorgehen zu besprechen.


§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Mobile Hundeschule ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.


§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt hinterlegt.
(2) Besitzt der zu betreuende Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten. 
(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Ansonsten behält es sich die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.
(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw.
Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom
Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt keine Haftung übernommen werden.
(5) Die Mobile Hundeschule übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die
Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um
die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu
Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Mobile Hundeschule darüber zu informieren, dass seine Hündin
läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt berechnet
hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die
Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der
Mobilen Hundeschule verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung
der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.


§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und
eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist
bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung der Mobilen Hundeschule Nadine Eberhardt ist für Schadensersatzansprüche und
für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Mobilen Hundeschule oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mobilen Hundeschule oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen,
Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt keine Haftung.

§ 10 Vorzeitige Abholung
(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Nadine Eberhardt jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Nadine Eberhardt unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Nadine Eberhardt Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt werden kann.
(2) Eine Rückerstattung der Kosten ist ausgeschlossen, da für die vorab vereinbarte Urlaubsdauer kein Ersatz gefunden werden kann.
(3) Sollte ein Hund vorübergehend in Obhut einer anderen vertrauenswürdigen, der Hundepension bekannten Person gegeben werden, so sind die Kosten für die Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 € pro gefahren Kilometer von dem Hundebesitzer in voller Höhe zu bezahlen. Ebenso die Notfallgebühr von 30,00 € pro Tag für die Organisation der Umstände. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich herausstellt, dass der Hund doch nicht alleine bleiben kann oder sich nicht mit den anderen Hunden versteht, obwohl dies im Vorfeld mit den Besitzern abgesprochen ist.


§ 11 Nichtabholung/Tierheim
Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach
Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach
10 Tagen in ein Tierheim das die Mobile Hundeschule aussucht abgegeben. Die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um bis zu 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.


§ 12 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können werktags nach Absprache die Hunde bringen/abholen. Am Wochenende können die Hunde zischen 8 und 11 Uhr oder zwischen 17 und 19 Uhr gebracht oder abgeholt werden. Individuelle Absprachen sind möglich.
(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension Nadine Eberhardt vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.


§ 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den festgelegten Preis in Euro BAR oder per Vorab Überweisung zu bezahlen.
(2) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Nachtzuschlag, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche, etc.  sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. 

(3) Die Preise können der Preisliste auf der Homepage www.hundepension-eberhardt.de entnommen werden.


§ 14 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung
(1) Reservierungen des Hundehalters sind für beide Vertragspartner verbindlich.
(2) Stornierungen sind bis 14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes kostenfrei, wird die Buchung bis 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn storniert, so fallen 75 % der Gesamtgebühr an. Erfolgt eine Stornierung unter 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn des Hundes, so wird die gesamte Gebühr des vereinbarten Zeitraumes in Rechnung gestellt.

(3) Stornierungen bei Tageshunden sind bis 48 Stunden im Voraus kostenfrei. Erfolgt eine Absage innerhalb der 48 Stunden vor Betreuungsbeginn, so wird der komplette Tagessatz in Rechnung gestellt.


§ 15 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.


§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden. Das Bildmaterial darf zu Werbezwecken genutzt werden.

§ 17 Ablehnungsrecht
Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.


§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Mobile Hundeschule Nadine Eberhardt und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

 
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